Page 4 - Wohnungsprivatisierung
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Sie wollen Ihren Wohnungsbestand für Mieter und Investoren öffnen?
1. Rechtliche Analyse. Der deutsche Immobilienmarkt!
Viele Investoren, vor allem aus dem Ausland haben, ohne Berücksichtigung des deutschen
Mietrechtsrechts, Wohnportfolien erworben und privatisiert. Mit gravierenden Verlusten.
Prüfung von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Mietendeckel etc.
2. Vernachlässigte Prüfung des Wohnungsbestandes vor dem Kauf!
Die Ermittlung aus reiner Aktenlage und der daher resultierende günstige Kaufpreis macht es
nicht. Die Privatisierungsfähigkeit lässt sich an Punkten wie Lage, Umfeld (negatives Image
und Nähe zu Industriegebieten),Bauzustand, Mieterstruktur bestimmen. Ob eine Wohnanlage
Privatisierungsfähig sein wird, ist neben der Mieterstruktur auch einer möglichen Kaufak-
zeptanz der Mieter abhängig.
3. Due Diligence.
Neben der rechtlichen, steuerlichen und umwelttechnischen Prüfung ist die Technische
Analyse nicht zu unterschätzen. Modernisierungszustand und WEG – Prüfung. Mangelhafter
Zustand des Dachs, Treppenhaus, Fahrstuhl, Balkone, Fenster, mögliche Ausbaureserven im
Dachgeschoss etc. Die Liste der Prüfungspunkte ist endlos. Ist die erste Wohnung erst einmal
verkauft, kann ein Nachtrag schwierig und für Sie als Verkäufer extrem teuer werden.
4. Vermarktungskonzept
So unterschiedlich die Häuser und ihr Zustand sind, so unterschiedlich ist die Vermarktung.
Da der Zustand der Häuser unterschiedlich, müssen nicht alle Maßnahmen durchgeführt
werden. Verkaufsfördernde Maßnahmen sind zu prüfen.
5. Preisfestsetzung
Zur preislichen Differenzierung zwischen Mieter, Kapitalanleger und Leerwohnungen für
Selbstbezieher kommt hinzu, dass schwervermittelnde Immobilien über Jahre mitgeschleppt
werden. Neben der Festsetzung einer Privatisierungs - und Verkaufsquote darf dieser Aspekt
nicht vernachlässigt werden.
6. Vollständige Unterlagen - Behörden
Zeit ist Geld. Unvollständige Unterlagen bei der Baubehörde für die Abgeschlossenheitsbe -
scheinigung, Versäumnisse beim Anlegen von Grundbuchblättern etc.
7. Verträge & Teilungserklärung - Bleiben Sie flexibel
Je besser Kaufvertrag und Teilungserklärung vorbereitet sind, desto weniger Diskussions -
bedarf entsteht. Sei es das Zusammenlegen von Wohneinheiten, Modernisierungsarbeiten
bis zur letzten Wohnungsübergabe, zusätzliche Bestellung von Sondernutzungsrechten, in
Bezug auf Stellplätze.
8. Schlechtes Image vermeiden - Man verkauft nicht an Mieter - Man berät Sie !
So unterschiedlich die Mieterstruktur ist, so unterschiedlich sind auch die Vorstellungen.
Neben Einfühlungsvermögen der Verkäufer gegenüber den einzelnen Mieter, ist ein positives
Miteinander unverzichtbar.