Page 15 - Immobilienvermarktung mit und ohne Makler
P. 15

Jean Besse
               7. Bonitätsnachweis
















                  Vorbereitung des Kaufvertragsentwurfs
                  Nach Erhalt und Prüfung wichtiger Vertragsinhalte, erhalten beide Vertragsparteien den
                   Vertrag zur Prüfung.

                  Ggf. Besprechung und Klärung unklarer Punkte oder Formulierungen
                  Abstimmung Notartermin & persönliche Einladung an alle Beteiligten
                  Teilnahme von ELYSTELLA Immobilienmanagement

























              Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung
              zu   identifizieren  sind  (§  3  GwG).  Als  Immobilienmakler   hat  auch   ELYSTELLA
              Immobilienmanagement     diese   Sorgfaltspflicht  einzuhalten.  Die  Identifizierung  des
              Kaufinteressenten  durch  ELYSTELLA     muss   erfolgt  sein,  bevor  die  Aufnahme  der
              Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
              Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift,
              Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu
              kopieren.
              Darüber hinaus hat ELYSTELLA als Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen
              Interesse handelt oder für einen Dritten.
              Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich
              Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
              Als Kunde sind Interessenten verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die
              entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20