Page 15 - Immobilienvermarktung mit und ohne Makler
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Jean Besse
7. Bonitätsnachweis
Vorbereitung des Kaufvertragsentwurfs
Nach Erhalt und Prüfung wichtiger Vertragsinhalte, erhalten beide Vertragsparteien den
Vertrag zur Prüfung.
Ggf. Besprechung und Klärung unklarer Punkte oder Formulierungen
Abstimmung Notartermin & persönliche Einladung an alle Beteiligten
Teilnahme von ELYSTELLA Immobilienmanagement
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung
zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Als Immobilienmakler hat auch ELYSTELLA
Immobilienmanagement diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des
Kaufinteressenten durch ELYSTELLA muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der
Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift,
Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu
kopieren.
Darüber hinaus hat ELYSTELLA als Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen
Interesse handelt oder für einen Dritten.
Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich
Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
Als Kunde sind Interessenten verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die
entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).