Page 9 - Kurzbewertung & Wohnmarktanalyse_REFERNZ
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Geht es um den Kauf und Verkauf von Bereits 1967 hat der BGH (NJW 1968, 150
Immobilien oder Grundstücken, haben so - [151]) festgestellt: „Der Preis einer Sache
wohl Sie als Verkäufer, als auch der Käufer muss nicht ihrem Wert entsprechen. Er
ein starkes Interesse, den wirklichen dessen richtet sich gerade bei Grundstücken […]
Wert kennen. Einerseits um nicht als nach Angebot und Nachfrage und wird
Verkäufer Geld zu verschenken und oder zu jeweils zwischen Käufer und Verkäufer
einem überhöhten Kaufpreis anzubieten, was ausgehandelt“ „Der Kaufpreis richtet sich
Käufer letztendlich an einem Erwerb Ihrer gerade bei Grundstücken nach Angebot und
Immobilie hindert. Nachfrage und wird jeweils zwischen Käufer
Für Sie als Verkäufer ist es enorm wichtig, und Verkäufer ausgehandelt. Marktpreis und
den Marktwert zu kennen, um bei späteren Verkehrswert spielen keine entscheidende
Verhandlungen mit den Interessenten einen Rolle, vielmehr sind oft spekulative Momente
möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen. von erheblicher Bedeutung, häufig auch die
Bei den Verhandlungen wird später deutlich, persönlichen Vorstellungen und Wünsche
dass der letztlich zwischen Ihnen als Ver - des Kaufinteressenten. Der Verkäufer
käufer und dem Käufer ausgehandelte Kauf- versucht den höchstmöglichen Preis zu
preis maßgebend sein wird, zu welchem erzielen, mag dies auch unvernünftig sein.
Preis Ihre Immobilie verkauft wird. Dieser Der Käufer ist bestrebt, möglichst wenig zu
Preis kann über dem Wert des Grundstücks zahlen, mag dabei das Grundstück auch
liegen oder ihn auch unterschreiten verschenkt sein. Wer bei diesem Ringen den
Gegner in seine Karten blicken lässt, hat bald
verspielt.“
Vermarktungsdauer
Nach unserer Erfahrung liegt die Vermark-
tungsdauer einer Immobilie in Ihrem Umfeld,
bei ca. 3 Monaten, was uns das Sprengnetter
Institut auch bestätigt.
Immobilien haben, werden Sie über diesen
Zeitraum hinaus auf dem Markt angeboten,
bekommen negativen Makel als „verbrannt“
aufgedrückt, was sich letztendlich im End-
preis bemerkbar machen würde.
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die
Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und
tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder
des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.