Page 14 - Kurzbewertung & Wohnmarktanalyse_REFERNZ
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Allgemeines
Die vorliegende Kurzbewertung wurde auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten
Unterlagen und Informationen erstellt.
Der Kurzbewertung liegen insbesondere folgende Annahmen und Prämissen zugrunde
• In Abt. II des Grundbuchs sind keine wertrelevanten Eintragungen vorhanden.
(Ein Grundbuchauszug lag nicht vor)
• Die vorhandenen baulichen Anlagen sind bauordnungs- und bauplanungsrechtlich
zulässig.
• Es liegen keine gravierenden Mängel vor.
• Wohnflächenberechnung lag vor.
• Es sind keine wertrelevanten belastenden oder begünstigenden Baulasten
vorhanden.
• Aus dem Bewertungsobjekt sind keine öffentlich-rechtlichen Abgaben zu entrichten.
• Es sind weder Altlasten noch schädliche Bodenveränderungen registriert.
• Die zum Bauzeitpunkt gültigen einschlägigen technischen Vorschriften und Normen
sind eingehalten worden.
Der Verkehrswert (Marktwert) wie er in § 194 BauGB normiert ist, wird im Allgemeinen als
der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller
wertrelevanten Merkmale zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert
um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises.
Es handelt sich bei dieser Kurzbewertung nicht um ein Verkehrswertgutachten
i. S. d. § 194 Baugesetzbuch!
Nach den Vorschriften der ImmoWertV stehen zur Ermittlung eines
Verkehrswerts drei normierte Verfahren zur Verfügung
Verfahren Fragestellung
Vergleichswertverfahren Was kosten vergleichbare Grundstücke?
Sachwertverfahren Was kosten Grundstück und Gebäudesubstanz?
Welcher Barwert ergibt sich aufgrund Miete,
Ertragswertverfahren
Laufzeit und Zinssatz?
Die Anwendung eines oder mehrerer Verfahren ist in Anbetracht der Art des
Bewertungsobjekts, der Marktgepflogenheiten und der Datengrundlage zu wählen. Der
Verkehrswert ist dann aus dem Ergebnis des oder der herangezogenen Verfahren zu
ermitteln.