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Das private Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Zwangsversteigerung. Sie als
Verkäufer gehen in dieses Verfahren ohne einen festen Kaufpreis mitzuteilen, sondern
erhalten hier Kaufangebote von den jeweiligen beteiligten Bietinteressenten. Ist eine
Einigkeit über den Kaufpreis mit dem jeweiligen Kaufinteressenten getroffen worden,
erfolgt die weitere Abwicklung dieses Geschäfts wie bei einem herkömmlichen Immo -
bilienverkauf auch.
ELYSTELLA als ihr Makler an ihrer Seite, steht in diesem Bieterverfahren beiden Parteien
hier völlig “neutral* zur Seite. Um dieses Bieterverfahren erfolgreich durchführen zu
können, ist die Klärung von Mindestgebot oder Mindestpreis mit Ihnen als Verkäufer
erforderlich.
Beim Mindestgebot, welches öffentlich publik gemacht wird, darf von den Kaufinteressen -
Ten nicht unterboten werden.
Wenn Sie ein Mindestgebot festgelegt haben, so werden alle Kaufangebote, die unter diesem
Betrag liegen, automatisch von unserem System abgelehnt. Ein Interessent, der mit seinem
Gebot darunter liegt, wird über die Mindestgebotshöhe informiert und aufgefordert mindestens
diesen Betrag zu bieten, um sein Gebot abgeben zu können.
Bei der Festlegung eines Mindestpreises, unter dessen Wert Ihre Immobilie nicht verkauft
wird, ist die spätere Verhandlungsführung für ELYSTELLA, als Ihr Makler eine andere Heran-
gehensweise. Der Mindestpreis definiert den niedrigsten Preis, zu dem Sie bereit sind, Ihre
Immobilie zu verkaufen.
Alle Bietinteressenten haben die Möglichkeit, sich die erforderlichen Objektunterlagen Online in
einem Dataroom anzusehen und für die Finanzierung herunterzuladen. Dies gilt auch für das
finanzierende Kreditinstitut.