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Das private Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Zwangsversteigerung. Sie als
               Verkäufer gehen in dieses Verfahren ohne einen festen Kaufpreis mitzuteilen, sondern
               erhalten hier Kaufangebote von den jeweiligen beteiligten Bietinteressenten. Ist eine
               Einigkeit über den Kaufpreis mit dem jeweiligen Kaufinteressenten getroffen worden,
               erfolgt die weitere Abwicklung dieses Geschäfts wie bei einem herkömmlichen Immo -
               bilienverkauf auch.


               ELYSTELLA als ihr Makler an ihrer Seite, steht in diesem Bieterverfahren beiden Parteien
               hier völlig “neutral* zur Seite. Um dieses Bieterverfahren erfolgreich durchführen zu
               können, ist die Klärung von Mindestgebot oder Mindestpreis mit Ihnen als Verkäufer
               erforderlich.

               Beim Mindestgebot, welches öffentlich publik gemacht wird, darf von den Kaufinteressen -
               Ten nicht unterboten werden.
               Wenn Sie ein Mindestgebot festgelegt haben, so werden alle Kaufangebote, die unter diesem
               Betrag liegen, automatisch von unserem System abgelehnt. Ein Interessent, der mit seinem
               Gebot darunter liegt, wird über die Mindestgebotshöhe informiert und aufgefordert mindestens
               diesen Betrag zu bieten, um sein Gebot abgeben zu können.

               Bei der Festlegung eines Mindestpreises, unter dessen Wert Ihre Immobilie nicht verkauft
               wird, ist die spätere Verhandlungsführung für ELYSTELLA, als Ihr Makler eine andere Heran-
               gehensweise. Der Mindestpreis definiert den niedrigsten Preis, zu dem Sie bereit sind, Ihre
               Immobilie zu verkaufen.















               Alle Bietinteressenten haben die Möglichkeit, sich die erforderlichen Objektunterlagen Online in
               einem Dataroom anzusehen und für die Finanzierung herunterzuladen. Dies gilt auch für das

               finanzierende Kreditinstitut.
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