Page 10 - PowerPoint-Präsentation
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Das Bieterverfahren ist nicht sehr bekannt. Für beide Teilnehmer, Verkäufer und Bietinteressenten besteht
                 zusammengefasst. „Das Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung und ist daher als eine



                 Massenbesichtigung / Konkurrenzdruck
                Im Gegensatz zur herkömmlichen Vermarktung bei individuellen Terminen, kann die Präsentation

                bei nicht bewohnten Immobilien in Form von
                OpenHouse-Beratungen erfolgen, was auf
                Interessenten abschreckend wirken kann, da
                hier ein Konkurrenz - und Wettbewerbsgedanke auf -
                kommt.

                 Höherer Vorbereitungsaufwand !
                Die Aufbereitung und Durchführung dieser Art
                der Vermarktung ist aufwendiger und muss den
                Kaufinteressierten eingehender und umfang -
                reicher erklärt werden.

                 Vermarktungsrisiko !

                Wird das Bieterverfahren ein Erfolg ?
                Wie bei der herkömmlichen Vermarktung einer
                Immobilie stellt sich auch hier die Frage, wie
                groß die Aufmerksamkeit für die Immobilie sein
                wird. Werden ausreichend Kaufinteressenten
                zur   Besichtigung   erscheinen    und   auch
                genügend Interessenten am Bieterverfahren

                teilnehmen ?
                Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass

                Kaufinteressenten dieses Verfahren wegen der
                Konkurrenz - und Wettbewerbssituation gene-        Beim Bieterverfahren trägt der Verkäufer, wie
                rell ablehnen und daher als Käufer nicht zur       bei einem herkömmlichen Verkauf auch, das
                Verfügung stehen.                                  Risiko, dass der Kaufinteressent sein Ange-

                Die Unverbindlichkeit des Verkäufers, das          bot zurückzieht. Dies könnte im Falle der
                Höchstgebot wegen Minderpreis abzulehnen           Versagung einer Baufinanzierung möglich
                steht die freie Entscheidung des Bietintere-       sein.
                ssenten, auch nach Zuschlag des Höchst-            Auch können nachträglich Mängel an der
                gebots, nach Beendigung des Bieterverfahrens       Immobilie entdeckt werden und ein Desin-

                zurückzutreten, gegenüber.                         teresse des Kaufinteressenten hervorrufen.
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