Page 10 - PowerPoint-Präsentation
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Das Bieterverfahren ist nicht sehr bekannt. Für beide Teilnehmer, Verkäufer und Bietinteressenten besteht
zusammengefasst. „Das Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung und ist daher als eine
Massenbesichtigung / Konkurrenzdruck
Im Gegensatz zur herkömmlichen Vermarktung bei individuellen Terminen, kann die Präsentation
bei nicht bewohnten Immobilien in Form von
OpenHouse-Beratungen erfolgen, was auf
Interessenten abschreckend wirken kann, da
hier ein Konkurrenz - und Wettbewerbsgedanke auf -
kommt.
Höherer Vorbereitungsaufwand !
Die Aufbereitung und Durchführung dieser Art
der Vermarktung ist aufwendiger und muss den
Kaufinteressierten eingehender und umfang -
reicher erklärt werden.
Vermarktungsrisiko !
Wird das Bieterverfahren ein Erfolg ?
Wie bei der herkömmlichen Vermarktung einer
Immobilie stellt sich auch hier die Frage, wie
groß die Aufmerksamkeit für die Immobilie sein
wird. Werden ausreichend Kaufinteressenten
zur Besichtigung erscheinen und auch
genügend Interessenten am Bieterverfahren
teilnehmen ?
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Kaufinteressenten dieses Verfahren wegen der
Konkurrenz - und Wettbewerbssituation gene- Beim Bieterverfahren trägt der Verkäufer, wie
rell ablehnen und daher als Käufer nicht zur bei einem herkömmlichen Verkauf auch, das
Verfügung stehen. Risiko, dass der Kaufinteressent sein Ange-
Die Unverbindlichkeit des Verkäufers, das bot zurückzieht. Dies könnte im Falle der
Höchstgebot wegen Minderpreis abzulehnen Versagung einer Baufinanzierung möglich
steht die freie Entscheidung des Bietintere- sein.
ssenten, auch nach Zuschlag des Höchst- Auch können nachträglich Mängel an der
gebots, nach Beendigung des Bieterverfahrens Immobilie entdeckt werden und ein Desin-
zurückzutreten, gegenüber. teresse des Kaufinteressenten hervorrufen.