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besteht keine rechtliche Verpflichtung, das Angebot anzunehmen. Kurz einmal
 als eine unterstützende Vermarktungsmöglichkeit für Ihre Immobilie zusehen“



  Wir möchten darauf hinweisen, dass das Bieterverfahren nicht für alle Immobilien geeignet ist und ein
  Erfolg nicht garantiert werden kann. Gerade im Hinblick auf ländliche Gebiete dürften Immobilien nur

                                             bescheidene Begehrlichkeiten wecken. Dennoch über-
                                             wiegen die Vorteile, welche wir Ihnen nachfolgend aufge -
                                             listet haben.
                                               Aufmerksamkeit erhöhen !
                                              Sie haben eine Luxusimmobilie, mehrere Mehrfamilien-

                                              häuser, ein außergewöhnliches Grundstück, ein Hotel
                                              oder gar eine renovierungsbedürftige Immobilie ? Ziel
                                              von einem Bieterverfahren ist eine zügige Verkaufsab-
                                              wicklung sowie eine Preismaximierung durch eine aus -
                                              reichende Konkurrenz.

                                               Keine Verpflichtung

                                              Der Verkäufer ist nicht verpflichtet,  das Höchstgebot
                                              anzunehmen. Auch der Käufer kann, selbst wenn er den
                                              Zuschlag erhält, ohne Verpflichtung zurückzutreten.
                                              Maßgebend ist der abgeschlossene notarielle Kaufver-

                                              trag. Im Gegensatz zu einer Zwangsversteigerung muss
                                              es bei einem privaten, freiwilligen Bieterprozess weder
                                              ein Mindestgebot geben, noch ist der Verkäufer ver-
                                              pflichtet dem höchsten Bieter den Zuschlag zu geben.
                                              Es steht dem Verkäufer völlig frei, das höchste Gebot als
                                              ungenügend abzulehnen und die Immobilie entweder

     weiter im Eigentum zu halten, oder einen neuen Vermarktungsversuch auf dem herkömmlichen
     Weg vorzunehmen.

      Kurzer Vermarktungszeitraum

     Der Verkäufer hat hier die Möglichkeit, den Verkauf seiner Immobilie innerhalb eines festgelegten
     Zeitraumes abzuwickeln. Die Vermarktung wird professionell vorbereitet, die Bietinteressenten
     haben die Möglichkeit, in aller Ruhe die Immobilie und die Möglichkeit ihrer Finanzierbarkeit zu
     prüfen.
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