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Bei der Bewertung von Immobilien möchten wir Ihnen nur einen kleinen Exkurs geben, wie eine Immobilie oder ein Grundstück bew
Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt ?
In der ImmoWertV sind drei unterschiedliche
Bewertungsverfahren festgelegt :
Vergleichswertverfahren
Hier erfolgt ein Vergleich mit ähnlich gelagerten Objekten, welche in Bezug der Lage, der
Größe, Wohnfläche und Baujahr mit der zu bewerteten Immobilie identisch sind.
Mit diesem Verfahren wird der sogenannte Vergleichswert festgestellt. Um diesen Wert zu
ermitteln greift man, durch den Verkauf ähnlicher gelageter Immobilien und Grundstücke,
auf Kaufpreise aus der Vergangenheit zurück. Der ermittelnde Vergleichswert orientiert
sich relativ genau am Verkehrswert der Immobilie und unterstützt auch die eigene
Kaufpreisfindung. Dieser Verkehrswert gibt den zu erwarteten Marktpreis der Immobilie
wieder.
Ertragswertverfahren
Die gesetzliche Regelung für das Ertragswertverfahren finden Sie im Bewertungsgesetz
(BewG §184 bis §188) und in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV §17
bis §20) geregelt. Diese Art der Bewertung wird dann angewendet, wenn der Ertrag im
Vordergrund steht. Dies ist der Fall bei vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilien-
häuser, Gewerbe - oder Büroimmobilien. Der Verkehrswert der Immobilie wird hier aus
den Mieteinnahmen abgeleitet. Hier muss zunächst der Wert des Grundstücks und der
baulichen Anlagen getrennt berechnet werden. Da der Grund und Boden nicht an Wert
verliert, hat eine Immobilie nur eine bestimmt Nutzungsdauer.
Sachwertverfahren
Die gesetzliche Regelung für das Sachwertverfahren finden Sie im Bewertungsgesetz
(BewG §189 bis §190), in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV § 21 bis
23) rechtlich geregelt. Detaillierte Erläuterungen finden Sie in der Sachwertrichtlinie (SW-
RL). Anwendung findet das Sachwertverfahren, wenn das Gebäude privat genutzt und
verkauft wird und die Erzielung einer Rendite nicht im Vordergrund steht.