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Bei der Bewertung von Immobilien möchten wir Ihnen nur einen kleinen Exkurs geben, wie eine Immobilie oder ein Grundstück bew

                                                              Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt ?




                       In der ImmoWertV sind drei unterschiedliche

                                Bewertungsverfahren festgelegt :



              Vergleichswertverfahren
              Hier erfolgt ein Vergleich mit ähnlich gelagerten Objekten, welche in Bezug der Lage, der
              Größe, Wohnfläche und Baujahr mit der zu bewerteten Immobilie identisch sind.
              Mit diesem Verfahren wird der sogenannte Vergleichswert festgestellt. Um diesen Wert zu
              ermitteln greift man, durch den Verkauf ähnlicher gelageter Immobilien und Grundstücke,
              auf Kaufpreise aus der Vergangenheit zurück. Der ermittelnde Vergleichswert orientiert
              sich relativ genau am Verkehrswert der Immobilie und unterstützt auch die eigene
              Kaufpreisfindung. Dieser Verkehrswert gibt den zu erwarteten Marktpreis der Immobilie
              wieder.





              Ertragswertverfahren
              Die gesetzliche Regelung für das Ertragswertverfahren finden Sie im Bewertungsgesetz
              (BewG §184 bis §188) und in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV §17
              bis §20) geregelt. Diese Art der Bewertung wird dann angewendet, wenn der Ertrag im
              Vordergrund steht. Dies ist der Fall bei vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilien-
              häuser, Gewerbe - oder Büroimmobilien. Der Verkehrswert der Immobilie wird hier aus
              den Mieteinnahmen abgeleitet. Hier muss zunächst der Wert des Grundstücks und der
              baulichen Anlagen getrennt berechnet werden. Da der Grund und Boden nicht an Wert
              verliert, hat eine Immobilie nur eine bestimmt Nutzungsdauer.




              Sachwertverfahren
              Die gesetzliche Regelung für das Sachwertverfahren finden Sie im Bewertungsgesetz
              (BewG §189 bis §190), in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV § 21 bis
              23) rechtlich geregelt. Detaillierte Erläuterungen finden Sie in der Sachwertrichtlinie (SW-
              RL). Anwendung findet das Sachwertverfahren, wenn das Gebäude privat genutzt und
              verkauft wird und die Erzielung einer Rendite nicht im Vordergrund steht.
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