ELYSTELLA Immobilienmanagement - Jean Besse -
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anmerkung
Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der ELYSTELLA Immobilienmanagement (Jean Besse), nachfolgend ELYSTELLA (Jean Besse) genannt, bilden die Basis für den zukünftigen Geschäftsverkehr mit Ihnen als Verkäufer oder Vermieter, als Miet-, Kauf - oder Bietinteressent oder als Kunde in Bezug auf das Erstellen von 3D - Online - Showrooms.
ELYSTELLA (Jean Besse) ist als Einzelunternehmer im Sinne von § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (hier Provision) tätig. ELYSTELLA (Jean Besse) versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. Die nachfolgende AGB ist Gegenstand eines mündlichen (nur noch 23.12.2020) oder schriftlichen Maklervertrages.
Die Dienstleitungen von ELYSTELLA (Jean Besse) umfassen folgende Tätigkeiten:
1. Vermittlung und Verkauf von Wohn - und Gewerbegrundstücken,
2. Vermittlung und Verkauf von Neubau -, Bestands - und Gewerbeimmobilien
3. Durchführung des freiwilligen Bieterverfahrens für Grundstücke und Immobilien.
4. Sozialverträgliche Wohnungsprivatisierungen von Wohnanlagen
5. Erstellung von 3D-Filmen für private und gewerbliche Immobilieneigentümer, sowie im Auftrag von
Unternehmen, die nicht mit der Immobilienwirtschaft verbunden sind.
Alle Angebote der ELYSTELLA (Jean Besse) erfolgen aufgrund der mir vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Auskünfte. ELYSTELLA (Jean Besse) kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Angaben und Informationen keine Haftung übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf behalten wir uns immer vor. Weiterhin sind wir sowohl als Nachweis -, als auch als Vermittlungsmakler tätig.
§2 Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ELYSTELLA (Jean Besse) gelten für alle Verträge und Rechtsge-schäfte zwischen ELYSTELLA (Jean Besse) und Ihnen als Kunden. Dabei kann sich um ein Rechtsgeschäft sowohl als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie sein, Vermieter oder Mieter, welcher unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bestellerprinzips als Wohnungssuchender hier bezeichnet wird. Unter Verträge sind Kauf-, Miet- oder Pachtverträge zu verstehen
§3 Zustandekommen eines Maklervertrages
Für das Zustandekommen eines Maklervertrages ist die Schriftform bis zum 22.12.2020 nicht erforderlich. Ein Maklervertrag kann bis zum 23.12.2020 rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass ELYSTELLA (Jean Besse) ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Immobilienmakler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. in Form eines Exposé’s, Besichtigungstermin etc.). In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande.
Im Falle eines Mietobjektes ist, wenn ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll, ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden für das Zustandekommen eines Maklervertrages in Textform mit ELYSTELLA (Jean Besse) erforderlich. Der konkludente (stillschweigende) Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und ELYSTELLA (Jean Besse) ist nicht möglich.
Ein Maklervertrag zwischen ELYSTELLA (Jean Besse) und einem Vermieter kommt nur durch Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme ELYSTELLA (Jean Besse) zustande. Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
Hinweis: Ab dem 23.12.2020 ist ein schriftlicher Maklervertrag verpflichtend!
§4 Gegenseitige Verpflichtung
Beide Parteien werden versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen den jeweiligen anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen und um eine Entscheidung herbeiführen zu können.
§5 Vollmacht des Verkäufers
Der Verkäufer erteilt ELYSTELLA (Jean Besse) schriftlich Vollmacht zur Einsichtnahme des Grundbuches, in alle behördlichen Akten, sowie auch gegenüber der WEG-Verwaltung.
§6 Inhalt unserer Immobilienangebote / Beschränkung der Haftung
Die von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen oder Pläne sind Eigentum des jeweiligen Eigentümers. Eine Haftung in Bezug auf Richtigkeit oder Vollständigkeit kann von ELYSTELLA (Jean Besse) nicht übernommen werden. Alle von ELYSTELLA (Jean Besse) erstellten Verkaufsunterlagen werden vor Veröffentlichung durch den jeweiligen Auftraggeber schriftlich freigegeben. Eventuelle Haftungsansprüche gegen ELYSTELLA (Jean Besse), welche durch die Verwendung fehlerhafte oder unvollständiger Informationen zu Schäden führen könnte, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern Seitens der ELYSTELLA (Jean Besse) kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. ELYSTELLA haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur insoweit, wenn diese auf Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten*) oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Ausschluss gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Erst nach vollständiger Überprüfung und schriftlicher Freigabe der Verkaufsunterlagen (Exposé) durch den Verkäufer (oder Vermieter), erfolgt die Vermarktung Seitens ELYSTELLA (Jean Besse). Alle Angebote sind freibleibend und völlig unverbindlich. Einen Zwischenverkauf behalten wir uns vor. ELYSTELLA (Jean Besse) behält ebenfalls sich vor, Teile der Internetseiten, ein Immobilienangebot ohne vorherige Mitteilung oder Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu deaktivieren oder gar für einen gewissen Zeitraum teilweise oder gar ganz einzustellen, wenn es um die Aktualisierung auf den Immobilienportalen erforderlich macht.
* Hierunter sind Vertragspflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte.
§7 Vorkenntnis von Immobilienangeboten
Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist dem jeweiligen Interessenten das zur Verfügung gestellte Immobilienangebot bereits bekannt, ist dieser verpflichtet, dies ELYSTELLA (Jean Besse) unverzüglich in Textform, spätestens innerhalb von 3 Werktagen (unter Angabe der Quelle) anzuzeigen und zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben, eine eMail unter info@elystella.de an ELYSTELLA (Jean Besse). Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis zu berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
§8 Provisionsanspruch
Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald eine Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch ELYSTELLA (Jean Besse) ein entsprechender Mietvertrag geschlossen oder ein Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Wird bei dem jeweiligen Verkaufsauftrag das jeweilige Objekt durch die Tätigkeit und Unterstützung anderer Makler oder sonstiger Beteiligter verkauft, so ist die Courtage in der vertraglich vereinbarten Höhe zwischen ELYSTELLA (Jean Besse) und dem jeweiligen Auftraggeber fällig. Die reine Mitursächlichkeit durch die Tätigkeit von ELYSTELLA (Jean Besse) ist hier völlig ausreichend. Wird ein Miet- oder Kaufvertrag geschlossen und dann einvernehmlich von den Vertragsparteien aufgehoben, bleibt auch hier der Courtageanspruch gegenüber ELYSTELLA (Jean Besse) bestehen. Der Courtagebetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte und fällige Courtage als Gesamtschuldner. Kommt der Auftraggeber in Verzug, sind 5 Prozentpunkte p.a. über den Basiszinssatz fällig. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Basiszinssatz. Provisionsansprüche von ELYSTELLA (Jean Besse) entfallen nicht, wenn ein Vertrag aufgrund von auflösenden Bedingungen zurückgenommen oder gar ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Vertragspartei diesen Rücktritt zu vertreten hat. Macht der Kunde von seinem Anfechtungsrecht Gebrauch, welches nicht durch uns oder einer anderen Vertragspartei begründet ist, wird an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Erfolgt ein Vertragsabschluss über ein von ELYSTELLA (Jean Besse) angebotenes Objekt, hat der Eigentümer oder der Bevollmächtige, ELYSTELLA umgehend in Kenntnis zu setzen. Alle relevanten Kaufvertrags- oder Mietvertragsinformationen sind an ELYSTELLA (Jean Besse) zu übermitteln. ELYSTELLA (Jean Besse) ist Vertragspartner und hat bei Verhandlungen, egal welcher Art, einen Anspruch auf Anwesenheit. Die verdiente Courtage ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften diesbezüglich als Gesamtschuldner für die vereinbarte Courtage. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Mahnung in Verzug. Nach Eintritt des Verzuges, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte für Verbraucher bzw. 9 Prozentpunkte bei Unternehmern p.a. über dem Basiszinssatz fällig.
Es gelten folgende Provisionssätze:
Die Höhe der Courtage errechnet sich beim Verkauf aus dem Gesamtkaufpreis bzw. der Vermietung aus dem Gesamtmietpreis. Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Führt ELYSTELLA im Auftrag eines Immobilien - oder Grundstückseigentümers den Verkauf durch, erhält ELYSTELLA nur vom jeweiligem Immobilien - und Grundstückseigentümer seine Provision. Diese beläuft sich auf 2% zzgl. der aktuellen gesetzlichen MwSt. Diese Provisionshöhe der Provision gilt nur für Bayern. Überregionale Verkaufsaufträge werden individuell mit dem jeweiligen Auftraggeber abgestimmt und gesondert vereinbart.
Wohnwirtschaftliche Mietobjekte:
2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer, bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet.
Gewerbliche Mietobjekte:
> Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19% MwSt.
(= 2,38 Monatsmieten)
> Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Neben-kosten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)
> Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten: 1,19% inkl. Mehrwertsteuer des ermittelten Wertes vom
Vorkaufsberechtigten. Der Wert errechnet sich entsprechend aus dem Gesamtkaufpreis zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen
> Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten: 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer vom Übernehmer.
Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts. Dieser Wert errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eine Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB
> Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten: jeweils 3,57 % inkl.
Mehrwertsteuer des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile vom
Übertragenden und vom Übernehmer. Bei der Berechnung des Anteilswertes ist der Wert des
Gesellschaftsanteils zugrunde zu legen. Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).
§9 Verbot der Weitergabe von Immobilienangeboten und Informationen
Die jeweiligen Immobilienangebote und Informationen, welche der Kunde von ELYSTELLA (Jean Besse) erhält, sind einzig und allein für ihn bestimmt. Jegliche Weitergabe an Dritte wird hier untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung von ELYSTELLA (Jean Besse). Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und wird in Folge dessen durch einen Dritten ein, ein Hauptvertrag mit dem Auftraggeber von ELYSTELLA (Jean Besse) abgeschlossen, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber ELYSTELLA (Jean Besse) Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.
§10 Doppeltätigkeit des Immobilienmaklers
Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auf Käufer provisionspflichtig tätig werden. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.
§11 Folgegeschäft / Ersatzgeschäft
Kommt es im Zuge des angestrebten Rechtsgeschäftes ein anderer Hauptvertrag über ein anderes Objekt (oder mehrere Objekte) innerhalb von 12 Monaten zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden von ELYSTELLA (Jean Besse) zustande oder wird im Zuge einer Zwangsversteigerung, welches von ELYSTELLA (Jean Besse) nachgewiesen wird, erworben, so ist der Kunde dennoch gegenüber ELYSTELLA (Jean Besse) zur Zahlung der Provision verpflichtet.
§12 Tatsächliche Aufwendungen & Kosten. Erstattung.
Sollte der gewünschte Vertragsabschluss nicht zustande kommen, so ist der Kunde verpflichtet, ELYSTELLA (Jean Besse) die in Erfüllung des erteilten Auftrages entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen (zum Beispiel Insertionskosten, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.
§13 Aufwendungen & Kosten. Pauschal.
ELYSTELLA (Jean Besse) steht ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 10% der vorgesehenen Gesamt-provision zzgl. Mehrwertsteuer zu, wenn der Auftraggeber trotz vorangegangener Unterlassungs-aufforderung weiterhin so schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt, dass dem Makler objektiv die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.
§14 Marktanalysen inkl. unverbindliche Wertindikation
ELYSTELLA (Jean Besse) erstellt bei Immobilien zur privaten Nutzung (EFH, DHH und ETW neben einer Marktanalyse auch eine unverbindliche Wertindikation (Hier erfolgt keine Prüfung des Grundbuchinhalts, Schäden werden nicht berücksichtigt, bei ETW keine Prüfung der Protokolle). Es findet hier lediglich eine normale kurze Begehung statt. Die Kosten werden wie folgt dargestellt :
Marktanalyse inkl. Bewertung ( Zusendung als Print und PDF-Format): € 400,- zzgl. MwSt.
Einholung von Informationen und Vergleichspreisen (Dienstleister): ca. € 60,- zzgl. MwSt.
Grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung des Gutachteraus-schusses sind kostenpflichtig. Kosten für die Bereitstellung nach Bekanntgabe durch den Gutachterausschusses.
Die Erstellung von Marktanalysen / Bewertungen sind, wird anschließend ein Verkaufsauftrag erteilt, kostenlos und werden im Anschluss mit dem Verkaufsauftrag verrechnet.
§15 Vertragsstrafe bei Nichtabschluss eines Hauptvertrages
Wird von ELYSTELLA (Jean Besse) nachweislich ein vertragsbereiter Interessent vermittelt und schließt hier der Auftraggeber mit diesem keinen Hauptvertrag ab, so hat der Auftraggeber dem Makler eine Pauschale in Höhe von 10% der vereinbarten Provision zu vergüten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden.
§16 Nachträgliche Aufhebung des Hauptvertrages. Provisionsanspruch.
Kommt es nachträglich zu einer Aufhebung des Hauptvertrages, welche ELYSTELLA (Jean Besse) nicht zu vertreten hat, im einseitigen oder beiderseitigen Einvernehmen, entfällt nicht der Provisionsanspruch für ELYSTELLA (Jean Besse).
§17 Rückfrageklausel
Vor Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Vertragsparteien (Verkäufer + Käufer) verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber ELYSTELLA (Jean Besse),.unter Angabe des Namens und der Anschrift, den vorgesehenen Vertragspartner, mitzuteilen. Hintergrund ist die Möglichkeit der Prüfung, ob hier im Zuge des Hauptvertrages eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Seitens ELYSTELLA (Jean Besse).zustande gekommen ist. Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Abschluss des Hauptvertrages dem Makler für die Dauer von 12 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.
§18 Verjährung von Haftungsansprüchen
Ansprüche des Kunden gegenüber ELYSTELLA (Jean Besse).verjähren nach drei Jahren. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall eine kürzere sein, so gilt diese.
§19 Nebenabreden und zusätzliche Vereinbarungen
Nebenabreden oder zusätzliche Vereinbarungen können nachträglich zu vereinbarten Leistungsumfang vereinbart werden. Dies kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Nach eingehender Prüfung der jeweiligen Vertragspartei, ob und zu welchen Bedingungen oder die Änderungen durchführbar sind, sind sowohl Zustimmung bzw. Ablehnung dem Antragssteller unverzüglich und schriftlich mitzuteilen und gegebenenfalls begründen.
§20 Datenschutz
Sie sind mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit ELYSTELLA (Jean Besse)., unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
Soweit Sie die Daten von Dritten übermittelt, versichern Sie, dass Sie eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellen ELYSTELLA (Jean Besse).von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
Ihre Rechte bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
• Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
• Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
• Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
• Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
• Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
• Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
• Artikel 21 – Widerspruchsrecht
• Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
• Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zur Ausübung der Rechte, werden Sie bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an ELYSTELLA (Jean Besse). oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
ELYSTELLA (Jean Besse). versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
§21 Streitschlichtung
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
ELYSTELLA (Jean Besse). ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§22 Gerichtsstand
Handelt es sich bei unserem Auftraggeber um einen Kaufmann nach dem HGB, so gilt als Gerichtsstand München. Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
§23 Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Was können wir für Sie tun?
Für alle Fragen rund um unsere Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie einfach an oder füllen Sie das folgende Formular aus. Selbstverständlich werden alle Ihre Daten von uns vertraulich behandelt.
Donaustr. 10d
82140 Olching
Mobil: 0162 - 10 71 400
www.elystella.de
www.virtuelle-immobilienvermarktung.de
www.immobilienverkauf-bieterverfahren.de