ELYSTELLA Immo­bi­li­en­ma­nage­ment - Jean Besse -

All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

§1 Anmer­kung

Die nach­fol­gen­den „All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen“ der ELYSTELLA Immo­bi­li­en­ma­nage­ment (Jean Bes­se), nach­fol­gend ELYSTELLA (Jean Bes­se) genannt, bil­den die Basis für den zukünf­ti­gen Geschäfts­ver­kehr mit Ihnen als Ver­käu­fer oder Ver­mie­ter, als Miet-, Kauf - oder Biet­in­ter­es­sent oder als Kun­de in Bezug auf das Erstel­len von 3D - Online - Showrooms.

ELYSTELLA (Jean Bes­se)  ist als Ein­zel­un­ter­neh­mer im Sin­ne von § 14 BGB (Bür­ger­li­ches Gesetz­buch) als Immo­bi­li­en­mak­ler im Sin­ne der §§ 652 ff. BGB gegen Ent­gelt (hier Pro­vi­si­on) tätig. ELYSTELLA (Jean Bes­se) ver­si­chert, über die gesetz­lich erfor­der­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zum Füh­ren eines Mak­ler­bü­ros zu ver­fü­gen. Die nach­fol­gen­de AGB ist Gegen­stand eines münd­li­chen (nur noch 23.12.2020) oder schrift­li­chen Maklervertrages.

Die Dienst­lei­tun­gen von ELYSTELLA (Jean Bes­se)  umfas­sen fol­gen­de Tätigkeiten:
1. Ver­mitt­lung und Ver­kauf von Wohn - und Gewerbegrundstücken,
2. Ver­mitt­lung und Ver­kauf von Neu­bau -, Bestands - und Gewerbeimmobilien
3. Durch­füh­rung des frei­wil­li­gen Bie­ter­ver­fah­rens für Grund­stü­cke und Immobilien.
4. Sozi­al­ver­träg­li­che Woh­nungs­pri­va­ti­sie­run­gen von Wohnanlagen
5. Erstel­lung von 3D-Fil­men für pri­va­te und gewerb­li­che Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer, sowie im Auf­trag von
Unter­neh­men, die nicht mit der Immo­bi­li­en­wirt­schaft ver­bun­den sind.

Alle Ange­bo­te der ELYSTELLA (Jean Bes­se) erfol­gen auf­grund der mir vom Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen, Unter­la­gen und Aus­künf­te. ELYSTELLA (Jean Bes­se) kann für die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der zur Ver­fü­gung gestell­ten Anga­ben und Infor­ma­tio­nen kei­ne Haf­tung über­neh­men. Irr­tum und Zwi­schen­ver­kauf behal­ten wir uns immer vor. Wei­ter­hin sind wir sowohl als Nach­weis -, als auch als Ver­mitt­lungs­mak­ler tätig.

§2 Anwen­dungs­be­reich

Die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der ELYSTELLA (Jean Bes­se) gel­ten für alle Ver­trä­ge und Rechts­ge-schäf­te zwi­schen ELYSTELLA (Jean Bes­se) und Ihnen als Kun­den. Dabei kann sich um ein Rechts­ge­schäft sowohl als Ver­käu­fer oder Käu­fer einer Immo­bi­lie sein, Ver­mie­ter oder Mie­ter, wel­cher unter Berück­sich­ti­gung der Bestim­mun­gen des Bestel­ler­prin­zips als Woh­nungs­su­chen­der hier bezeich­net wird. Unter Ver­trä­ge sind Kauf-, Miet- oder Pacht­ver­trä­ge zu verstehen

§3 Zustan­de­kom­men eines Maklervertrages

Für das Zustan­de­kom­men eines Mak­ler­ver­tra­ges ist die Schrift­form bis zum 22.12.2020 nicht erfor­der­lich. Ein Mak­ler­ver­trag kann bis zum 23.12.2020 rechts­wirk­sam auch dadurch zustan­de kom­men, dass ELYSTELLA (Jean Bes­se)  ein Kauf­ob­jekt offe­riert (z.B. Inter­net, Zei­tung, Aus­hang), dabei als Immo­bi­li­en­mak­ler zu erken­nen ist, sei­nen Pro­vi­si­ons­an­spruch im Fal­le des Erfol­ges bezif­fert und ein Inter­es­sent sich an ihn wen­det um Leis­tun­gen von ihm abzu­ru­fen (z.B. in Form eines Exposé’s, Besich­ti­gungs­ter­min etc.). In die­sem Fal­le kommt der Mak­ler­ver­trag münd­lich und kon­klu­dent zustande.
Im Fal­le eines Miet­ob­jek­tes ist, wenn ein Pro­vi­si­ons­an­spruch gegen­über dem Woh­nungs­su­chen­den ent­ste­hen soll, ein Such­auf­trag des Woh­nungs­su­chen­den für das Zustan­de­kom­men eines Mak­ler­ver­tra­ges in Text­form mit ELYSTELLA (Jean Bes­se) erfor­der­lich. Der kon­klu­den­te (still­schwei­gen­de) Abschluss eines Mak­ler­ver­tra­ges zwi­schen einem Woh­nungs­su­chen­den und ELYSTELLA (Jean Bes­se) ist nicht möglich.
Ein Mak­ler­ver­trag zwi­schen ELYSTELLA (Jean Bes­se) und einem Ver­mie­ter kommt nur durch Ertei­lung des Auf­tra­ges durch den Ver­mie­ter und Annah­me ELYSTELLA (Jean Bes­se) zustan­de. Soll­te ein schrift­li­cher Mak­ler­ver­trag geschlos­sen oder soll­ten Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wor­den sein, so haben die dar­in genann­ten Ver­ein­ba­run­gen Vor­rang vor die­sen AGB.

Hin­weis: Ab dem 23.12.2020 ist ein schrift­li­cher Mak­ler­ver­trag verpflichtend!

§4 Gegen­sei­ti­ge Verpflichtung

Bei­de Par­tei­en wer­den ver­su­chen, nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen den jewei­li­gen ande­ren Ver­trags­part­ner bei der Erbrin­gung sei­ner Ver­pflich­tung durch Über­las­sen von Infor­ma­tio­nen, Aus­künf­ten oder Erfah­run­gen best­mög­lich zu unter­stüt­zen, um somit bei­den Par­tei­en einen rei­bungs­lo­sen und effi­zi­en­ten Arbeits­ab­lauf zu ermög­li­chen und um eine Ent­schei­dung her­bei­füh­ren zu können.

§5 Voll­macht des Verkäufers

Der Ver­käu­fer erteilt ELYSTELLA (Jean Bes­se) schrift­lich Voll­macht zur Ein­sicht­nah­me des Grund­bu­ches, in alle behörd­li­chen Akten, sowie auch gegen­über der WEG-Verwaltung.

§6 Inhalt unse­rer Immo­bi­li­en­an­ge­bo­te / Beschrän­kung der Haftung

Die von uns zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen, Infor­ma­tio­nen oder Plä­ne sind Eigen­tum des jewei­li­gen Eigen­tü­mers. Eine Haf­tung in Bezug auf Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit kann von ELYSTELLA (Jean Bes­se) nicht über­nom­men wer­den. Alle von ELYSTELLA (Jean Bes­se) erstell­ten Ver­kaufs­un­ter­la­gen wer­den vor Ver­öf­fent­li­chung durch den jewei­li­gen Auf­trag­ge­ber schrift­lich frei­ge­ge­ben. Even­tu­el­le Haf­tungs­an­sprü­che gegen ELYSTELLA (Jean Bes­se), wel­che durch die Ver­wen­dung feh­ler­haf­te oder unvoll­stän­di­ger Infor­ma­tio­nen zu Schä­den füh­ren könn­te, sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen, sofern Sei­tens der ELYSTELLA (Jean Bes­se) kein nach­weis­lich vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Han­deln vor­liegt. ELYSTELLA haf­tet für leicht fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den nur inso­weit, wenn die­se auf Ver­let­zung von ver­trags­we­sent­li­chen Pflich­ten (sog. Kar­di­nal­pflich­ten*) oder der Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit beru­hen. Ansons­ten gel­ten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Der Aus­schluss gilt nicht für Ver­let­zun­gen von Leben, Kör­per und Gesund­heit. Erst nach voll­stän­di­ger Über­prü­fung und schrift­li­cher Frei­ga­be der Ver­kaufs­un­ter­la­gen (Expo­sé) durch den Ver­käu­fer (oder Ver­mie­ter), erfolgt die Ver­mark­tung Sei­tens ELYSTELLA (Jean Bes­se). Alle Ange­bo­te sind frei­blei­bend und völ­lig unver­bind­lich. Einen Zwi­schen­ver­kauf behal­ten wir uns vor. ELYSTELLA (Jean Bes­se) behält eben­falls sich vor, Tei­le der Inter­net­sei­ten, ein Immo­bi­li­en­an­ge­bot ohne vor­he­ri­ge Mit­tei­lung oder Ankün­di­gung zu ver­än­dern, zu ergän­zen, zu deak­ti­vie­ren oder gar für einen gewis­sen Zeit­raum teil­wei­se oder gar ganz ein­zu­stel­len, wenn es um die Aktua­li­sie­rung auf den Immo­bi­li­en­por­ta­len erfor­der­lich macht.
* Hier­un­ter sind Ver­trags­pflich­ten zu ver­ste­hen, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung eines Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­li­chen und auf deren Ein­hal­tung der Auf­trag­ge­ber ver­trau­en durfte.

§7 Vor­kennt­nis von Immobilienangeboten

Der Kun­de erkennt das Ange­bot des Mak­lers als ursäch­lich für den Abschluss des Haupt­ver­tra­ges an. Ist dem jewei­li­gen Inter­es­sen­ten das zur Ver­fü­gung gestell­te Immo­bi­li­en­an­ge­bot bereits bekannt, ist die­ser ver­pflich­tet, dies ELYSTELLA (Jean Bes­se) unver­züg­lich in Text­form, spä­tes­tens inner­halb von 3 Werk­ta­gen (unter Anga­be der Quel­le) anzu­zei­gen und zu wider­spre­chen. Hier­zu genügt ein Schrei­ben, eine eMail unter info@elystella.de an ELYSTELLA (Jean Bes­se). Wider­spricht der Kun­de nicht, so ist es ihm danach ver­wehrt, sich auf eine Vor­kennt­nis zu beru­fen. Im Fal­le des Zustan­de­kom­mens eines Haupt­ver­tra­ges ist er ver­pflich­tet, die jewei­li­ge Mak­ler­pro­vi­si­on zzgl. Mehr­wert­steu­er zu entrichten.

§8 Pro­vi­si­ons­an­spruch

Ein Pro­vi­si­ons­an­spruch ent­steht, sobald eine Ver­mitt­lung oder auf­grund eines Nach­wei­ses durch ELYSTELLA (Jean Bes­se) ein ent­spre­chen­der Miet­ver­trag geschlos­sen oder ein Kauf­ver­trag nota­ri­ell beur­kun­det wur­de. Wird bei dem jewei­li­gen Ver­kaufs­auf­trag das jewei­li­ge Objekt durch die Tätig­keit und Unter­stüt­zung ande­rer Mak­ler oder sons­ti­ger Betei­lig­ter ver­kauft, so ist die Cour­ta­ge in der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Höhe zwi­schen ELYSTELLA (Jean Bes­se) und dem jewei­li­gen Auf­trag­ge­ber fäl­lig. Die rei­ne Mit­ur­säch­lich­keit durch die Tätig­keit von ELYSTELLA (Jean Bes­se) ist hier völ­lig aus­rei­chend. Wird ein Miet- oder Kauf­ver­trag geschlos­sen und dann ein­ver­nehm­lich von den Ver­trags­par­tei­en auf­ge­ho­ben, bleibt auch hier der Cour­ta­ge­an­spruch gegen­über ELYSTELLA (Jean Bes­se) bestehen. Der Cour­ta­ge­be­trag ist inner­halb von 10 Tagen nach Rech­nungs­er­tei­lung zur Zah­lung fäl­lig. Meh­re­re Auf­trag­ge­ber haf­ten für die ver­ein­bar­te und fäl­li­ge Cour­ta­ge als Gesamt­schuld­ner. Kommt der Auf­trag­ge­ber in Ver­zug, sind 5 Pro­zent­punk­te p.a. über den Basis­zins­satz fäl­lig. Han­delt es sich beim Auf­trag­ge­ber um einen Unter­neh­mer im Sin­ne von § 14 BGB, so beträgt der Ver­zugs­zins 9 Pro­zent­punk­te über dem gesetz­li­chen Basis­zins­satz. Pro­vi­si­ons­an­sprü­che von ELYSTELLA (Jean Bes­se) ent­fal­len nicht, wenn ein Ver­trag auf­grund von auf­lö­sen­den Bedin­gun­gen zurück­ge­nom­men oder gar ein Rück­tritts­recht aus­ge­übt wird, wenn die ande­re Ver­trags­par­tei die­sen Rück­tritt zu ver­tre­ten hat. Macht der Kun­de von sei­nem Anfech­tungs­recht Gebrauch, wel­ches nicht durch uns oder einer ande­ren Ver­trags­par­tei begrün­det ist, wird an Stel­le unse­res Pro­vi­si­ons­an­spru­ches ein Scha­dens­er­satz­an­spruch gel­tend gemacht. Erfolgt ein Ver­trags­ab­schluss über ein von ELYSTELLA (Jean Bes­se) ange­bo­te­nes Objekt, hat der Eigen­tü­mer oder der Bevoll­mäch­ti­ge, ELYSTELLA umge­hend in Kennt­nis zu set­zen. Alle rele­van­ten Kauf­ver­trags- oder Miet­ver­trags­in­for­ma­tio­nen sind an ELYSTELLA (Jean Bes­se) zu über­mit­teln. ELYSTELLA (Jean Bes­se) ist Ver­trags­part­ner und hat bei Ver­hand­lun­gen, egal wel­cher Art, einen Anspruch auf Anwe­sen­heit. Die ver­dien­te Cour­ta­ge ist ohne Abzug inner­halb von 7 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung zu zah­len. Meh­re­re Auf­trag­ge­ber haf­ten dies­be­züg­lich als Gesamt­schuld­ner für die ver­ein­bar­te Cour­ta­ge. Der Auf­trag­ge­ber kommt ohne wei­te­re Mah­nung in Ver­zug. Nach Ein­tritt des Ver­zu­ges, wer­den Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 5 Pro­zent­punk­te für Ver­brau­cher bzw. 9 Pro­zent­punk­te bei Unter­neh­mern p.a. über dem Basis­zins­satz fällig.

Es gel­ten fol­gen­de Provisionssätze:
Die Höhe der Cour­ta­ge errech­net sich beim Ver­kauf aus dem Gesamt­kauf­preis bzw. der Ver­mie­tung aus dem Gesamt­miet­preis. Es gilt der im Inse­rat oder Expo­sé genann­te Pro­vi­si­ons­satz. Führt ELYSTELLA im Auf­trag eines Immo­bi­li­en - oder Grund­stücks­ei­gen­tü­mers den Ver­kauf durch, erhält ELYSTELLA nur vom jewei­li­gem Immo­bi­li­en - und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer sei­ne Pro­vi­si­on. Die­se beläuft sich auf 2% zzgl. der aktu­el­len gesetz­li­chen MwSt. Die­se Pro­vi­si­ons­hö­he der Pro­vi­si­on gilt nur für Bay­ern. Über­re­gio­na­le Ver­kaufs­auf­trä­ge wer­den indi­vi­du­ell mit dem jewei­li­gen Auf­trag­ge­ber abge­stimmt und geson­dert vereinbart.

Wohn­wirt­schaft­li­che Mietobjekte:
2,38 Monats­mie­ten inkl. Mehr­wert­steu­er, bei Staf­fel­miet­ver­trä­gen wird als Monats­mie­te die durch­schnitt­li­che Monats­mie­te bezo­gen auf die Gesamt­lauf­zeit berechnet.

Gewerb­li­che Mietobjekte:
> Lauf­zeit von unter 5 Jah­ren beträgt die Pro­vi­si­on 2 Monats­mie­ten inkl. Neben­kos­ten zzgl. 19% MwSt.
(= 2,38 Monatsmieten)

> Lauf­zeit von mehr als 5 Jah­ren oder unbe­fris­tet beträgt die Pro­vi­si­on 3 Monats­mie­ten inkl. Neben-kos­ten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)

> Ver­ein­ba­rung von An- und Vor­kaufs­rech­ten: 1,19% inkl. Mehr­wert­steu­er des ermit­tel­ten Wer­tes vom
Vor­kaufs­be­rech­tig­ten. Der Wert errech­net sich ent­spre­chend aus dem Gesamt­kauf­preis zzgl. der damit in Ver­bin­dung ste­hen­den Nebenleistungen

> Bestel­lung und Über­tra­gung von Erb­bau­rech­ten: 3,57 % inkl. Mehr­wert­steu­er vom Übernehmer.
Berech­nungs­grund­la­ge ist der Wert des Erb­bau­rechts. Die­ser Wert errech­net sich aus den wäh­rend der Lauf­zeit des Erb­bau­rechts­ver­tra­ges fäl­li­gen Erb­bau­zin­sen unter Anwen­dung eine Abzin­sungs­sat­zes in Höhe des jewei­li­gen Basis­zins­sat­zes der EZB

> Über­tra­gung von Gesell­schafts­an­tei­len oder sons­ti­gen Gesell­schafts­rech­ten: jeweils 3,57 % inkl.
Mehr­wert­steu­er des Wer­tes des zu über­tra­gen­den Anteils bzw. der zu über­tra­gen­den Antei­le vom
Über­tra­gen­den und vom Über­neh­mer. Bei der Berech­nung des Anteils­wer­tes ist der Wert des
Gesell­schafts­an­teils zugrun­de zu legen. Soll­te in einem schrift­li­chen Mak­ler­ver­trag eine ande­re Ver­gü­tung ver­ein­bart sein, so gilt die­se als vereinbart.

Der Pro­vi­si­ons­an­spruch ent­steht, sobald auf­grund des Nach­wei­ses oder der Ver­mitt­lung des Mak­lers ein Kauf-, Miet- oder Pacht­ver­trag zu Stan­de kommt. Die Mak­ler­pro­vi­si­on ist fäl­lig mit Abschluss des Haupt­ver­tra­ges (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).

§9 Ver­bot der Wei­ter­ga­be von Immo­bi­li­en­an­ge­bo­ten und Informationen

Die jewei­li­gen Immo­bi­li­en­an­ge­bo­te und Infor­ma­tio­nen, wel­che der Kun­de von ELYSTELLA (Jean Bes­se)  erhält, sind ein­zig und allein für ihn bestimmt. Jeg­li­che Wei­ter­ga­be an Drit­te wird hier unter­sagt und bedarf der schrift­li­chen Zustim­mung von ELYSTELLA (Jean Bes­se). Ver­stößt der Kun­de gegen die­se Ver­pflich­tung und wird in Fol­ge des­sen durch einen Drit­ten ein, ein Haupt­ver­trag mit dem Auf­trag­ge­ber von ELYSTELLA (Jean Bes­se) abge­schlos­sen, so ist der Kun­de ver­pflich­tet, gegen­über ELYSTELLA (Jean Bes­se) Scha­dens­er­satz in Höhe der ver­ein­bar­ten Pro­vi­si­on zuzüg­lich Mehr­wert­steu­er zu leisten.

§10 Dop­pel­tä­tig­keit des Immobilienmaklers

Im Fal­le des­sen, dass es sich um einen zu ver­mit­teln­den Kauf­ver­trag han­delt, darf der Mak­ler sowohl für den Ver­käu­fer als auf Käu­fer pro­vi­si­ons­pflich­tig tätig wer­den. Im Fal­le eines zu ver­mit­teln­den Miet­ver­tra­ges darf der Mak­ler nur ent­we­der für den Ver­mie­ter oder nur für den Mie­ter pro­vi­si­ons­pflich­tig tätig sein.

§11 Fol­ge­ge­schäft / Ersatzgeschäft

Kommt es im Zuge des ange­streb­ten Rechts­ge­schäf­tes ein ande­rer Haupt­ver­trag über ein ande­res Objekt (oder meh­re­re Objek­te) inner­halb von 12 Mona­ten zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und dem Kun­den von ELYSTELLA (Jean Bes­se)  zustan­de oder wird im Zuge einer Zwangs­ver­stei­ge­rung, wel­ches von ELYSTELLA (Jean Bes­se) nach­ge­wie­sen wird, erwor­ben, so ist der Kun­de den­noch gegen­über ELYSTELLA (Jean Bes­se)  zur Zah­lung der Pro­vi­si­on verpflichtet.

§12 Tat­säch­li­che Auf­wen­dun­gen & Kos­ten. Erstattung.

Soll­te der gewünsch­te Ver­trags­ab­schluss nicht zustan­de kom­men, so ist der Kun­de ver­pflich­tet, ELYSTELLA (Jean Bes­se)  die in Erfül­lung des erteil­ten Auf­tra­ges ent­stan­de­nen und nach­ge­wie­se­nen Auf­wen­dun­gen (zum Bei­spiel Inser­ti­ons­kos­ten, Tele­fon­kos­ten, Fahrt­kos­ten usw.) zu erstat­ten. Die Erstat­tung darf jedoch 25% der zu erwar­ten­den Pro­vi­si­on nicht über­schrei­ten. Dies gilt nicht beim Auf­trag eines Woh­nungs­su­chen­den. In die­sem Fal­le ist der pau­scha­le Auf­wen­dungs­er­satz auf 25 € begrenzt.

§13 Auf­wen­dun­gen & Kos­ten. Pauschal.

ELYSTELLA (Jean Bes­se)  steht ein pau­scha­ler Auf­wen­dungs­er­satz in Höhe von 10% der vor­ge­se­he­nen Gesamt-pro­vi­si­on zzgl. Mehr­wert­steu­er zu, wenn der Auf­trag­ge­ber trotz vor­an­ge­gan­ge­ner Unter­las­sungs-auf­for­de­rung wei­ter­hin so schwer­wie­gend gegen den Ver­trag ver­stößt, dass dem Mak­ler objek­tiv die Zusam­men­ar­beit nicht mehr zuge­mu­tet wer­den kann. Dies gilt nicht beim Auf­trag eines Woh­nungs­su­chen­den. In die­sem Fal­le ist der pau­scha­le Auf­wen­dungs­er­satz auf 25 € begrenzt.

§14 Markt­ana­ly­sen inkl. unver­bind­li­che Wertindikation

ELYSTELLA (Jean Bes­se) erstellt bei Immo­bi­li­en zur pri­va­ten Nut­zung (EFH, DHH und ETW neben einer Markt­ana­ly­se auch eine unver­bind­li­che Wert­in­di­ka­ti­on (Hier erfolgt kei­ne Prü­fung des Grund­buch­in­halts, Schä­den wer­den nicht berück­sich­tigt, bei ETW kei­ne Prü­fung der Pro­to­kol­le). Es fin­det hier ledig­lich eine nor­ma­le kur­ze Bege­hung statt. Die Kos­ten wer­den wie folgt dargestellt :

Markt­ana­ly­se inkl. Bewer­tung ( Zusen­dung als Print und PDF-For­mat): € 400,- zzgl. MwSt.
Ein­ho­lung von Infor­ma­tio­nen und Ver­gleichs­prei­sen (Dienst­leis­ter): ca. €  60,-  zzgl. MwSt.

Grund­stücks­be­zo­ge­ne Aus­künf­te aus der Kauf­preis­samm­lung des Gut­ach­ter­aus-schus­ses sind kos­ten­pflich­tig. Kos­ten für die Bereit­stel­lung nach Bekannt­ga­be durch den Gutachterausschusses.

Die Erstel­lung von Markt­ana­ly­sen / Bewer­tun­gen sind, wird anschlie­ßend ein Ver­kaufs­auf­trag erteilt, kos­ten­los und wer­den im Anschluss mit dem Ver­kaufs­auf­trag verrechnet.

§15 Ver­trags­stra­fe bei Nicht­ab­schluss eines Hauptvertrages

Wird von ELYSTELLA (Jean Bes­se)  nach­weis­lich ein ver­trags­be­rei­ter Inter­es­sent ver­mit­telt und schließt hier der Auf­trag­ge­ber mit die­sem kei­nen Haupt­ver­trag ab, so hat der Auf­trag­ge­ber dem Mak­ler eine Pau­scha­le in Höhe von 10% der ver­ein­bar­ten Pro­vi­si­on zu ver­gü­ten. Dies gilt nicht beim Auf­trag eines Wohnungssuchenden.

§16 Nach­träg­li­che Auf­he­bung des Haupt­ver­tra­ges. Provisionsanspruch.

Kommt es nach­träg­lich zu einer Auf­he­bung des Haupt­ver­tra­ges, wel­che ELYSTELLA (Jean Bes­se)  nicht zu ver­tre­ten hat, im ein­sei­ti­gen oder bei­der­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men, ent­fällt nicht der Pro­vi­si­ons­an­spruch für ELYSTELLA (Jean Besse).

§17 Rück­fra­ge­klau­sel

Vor Abschluss eines Haupt­ver­tra­ges zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en (Ver­käu­fer + Käu­fer) ver­pflich­tet sich der Auf­trag­ge­ber gegen­über ELYSTELLA (Jean Besse),.unter Anga­be des Namens und der Anschrift, den vor­ge­se­he­nen Ver­trags­part­ner, mit­zu­tei­len. Hin­ter­grund ist die Mög­lich­keit der Prü­fung, ob hier im Zuge des Haupt­ver­tra­ges eine Nach­weis- oder Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit Sei­tens ELYSTELLA (Jean Besse).zustande gekom­men ist. Fer­ner erteilt der Ver­käu­fer auch nach Abschluss des Haupt­ver­tra­ges dem Mak­ler für die Dau­er von 12 Mona­ten Voll­macht zur Ein­sicht­nah­me in das Grundbuch.

§18 Ver­jäh­rung von Haftungsansprüchen

Ansprü­che des Kun­den gegen­über ELYSTELLA (Jean Besse).verjähren nach drei Jah­ren. Soll­te die gesetz­li­che Ver­jäh­rungs­frist im Ein­zel­fall eine kür­ze­re sein, so gilt diese.

§19 Neben­ab­re­den und zusätz­li­che Vereinbarungen

Neben­ab­re­den oder zusätz­li­che Ver­ein­ba­run­gen kön­nen nach­träg­lich zu ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang ver­ein­bart wer­den. Dies kann nur in schrift­li­cher Form erfol­gen. Nach ein­ge­hen­der Prü­fung der jewei­li­gen Ver­trags­par­tei, ob und zu wel­chen Bedin­gun­gen oder die Ände­run­gen durch­führ­bar sind, sind sowohl Zustim­mung bzw. Ableh­nung dem Antrags­stel­ler unver­züg­lich und schrift­lich mit­zu­tei­len und gege­be­nen­falls begründen.

§20 Daten­schutz

Sie sind mit der Spei­che­rung per­sön­li­cher Daten im Rah­men der Geschäfts­be­zie­hung mit ELYSTELLA (Jean Bes­se)., unter Beach­tung der Daten­schutz­ge­set­ze, ins­be­son­de­re dem BDSG und der DSGVO ein­ver­stan­den. Eine Wei­ter­ga­be von Daten an Drit­te erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durch­füh­rung des Ver­tra­ges erfor­der­lich ist oder eine Ein­wil­li­gung vorliegt.
Soweit Sie die Daten von Drit­ten über­mit­telt, ver­si­chern Sie, dass Sie eine Ein­wil­li­gung vom Drit­ten ein­ge­holt hat und stel­len ELYSTELLA (Jean Besse).von jeg­li­chen Ansprü­chen dies­be­züg­lich frei.
Ihre Rech­te bzw. des von der Daten­ver­ar­bei­tung Betrof­fe­nen erge­ben sich dabei im Ein­zel­nen ins­be­son­de­re aus den fol­gen­den Nor­men der DSGVO:
• Arti­kel 7 Abs. 3 – Recht auf Wider­ruf einer daten­schutz­recht­li­chen Einwilligung
• Arti­kel 15 – Aus­kunfts­recht der betrof­fe­nen Per­son, Recht auf Bestä­ti­gung und Zur­ver­fü­gung­stel­lung einer Kopie der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten
• Arti­kel 16 – Recht auf Berichtigung
• Arti­kel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
• Arti­kel 18 – Recht auf Ein­schrän­kung der Verarbeitung
• Arti­kel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
• Arti­kel 21 – Widerspruchsrecht
• Arti­kel 22 – Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung – ein­schließ­lich Pro­filing – beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu werden
• Arti­kel 77 – Recht auf Beschwer­de bei einer Aufsichtsbehörde

Zur Aus­übung der Rech­te, wer­den Sie bzw. der Betrof­fe­ne gebe­ten sich per E-Mail an ELYSTELLA (Jean Bes­se). oder bei Beschwer­de an die zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de zu wenden.
ELYSTELLA (Jean Bes­se). ver­si­chert ange­mes­se­ne tech­nisch-orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men getrof­fen zu haben, um die Sicher­heit von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu gewähr­leis­ten und das Risi­ko für die betrof­fe­nen Per­so­nen zu reduzieren.

§21 Streit­schlich­tung

Die Platt­form der EU zur außer­ge­richt­li­chen Online-Streit­bei­le­gung ist unter fol­gen­der Inter­net­adres­se erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
ELYSTELLA (Jean Bes­se). ist weder bereit noch ver­pflich­tet, an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teilzunehmen.

§22 Gerichts­stand

Han­delt es sich bei unse­rem Auf­trag­ge­ber um einen Kauf­mann nach dem HGB, so gilt als Gerichts­stand Mün­chen. Auf Ver­trä­ge zwi­schen den Par­tei­en fin­det das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts Anwen­dung. Die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten zur Beschrän­kung der Rechts­wahl und zur Anwend­bar­keit zwin­gen­der Vor­schrif­ten ins­bes. des Staa­tes, in dem der Kun­de als Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, blei­ben unberührt.

§23 Sal­va­to­ri­sche Klausel

Der Ver­trag bleibt auch bei recht­li­cher Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Punk­te in sei­nen übri­gen Tei­len ver­bind­lich. Anstel­le der unwirk­sa­men Punk­te tre­ten, soweit vor­han­den, die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Soweit dies für eine Ver­trags­par­tei eine unzu­mut­ba­re Här­te dar­stel­len wür­de, wird der Ver­trag jedoch im Gan­zen unwirksam.

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