Bie­ter­ver­fah­ren

Frei­wil­li­ges Bieterverfahren

Las­sen Sie den Markt entscheiden!

Mit dem Bie­ter­ver­fah­ren bie­tet sich Ihnen zusätz­lich die Mög­lich­keit zu erfah­ren, was Ihre Immo­bi­lie wirk­lich wert ist.

Bieterverfahren - Laptop

Immo­bi­li­en­ver­mark­tung ein­mal anders!

Bei einem pri­va­ten und frei­wil­li­gen Bie­ter­ver­fah­ren han­delt es sich nicht um eine Auk­ti­on oder Zwangs­ver­stei­ge­rung. Sei­tens des Eigen­tü­mers wird hier vor­ab ent­we­der ein Min­dest­preis oder der ermit­tel­te durch­schnitt­li­che Markt­preis vorgegeben.

Der wesent­li­che Unter­schied zu Auk­tio­nen und Zwangs­ver­stei­ge­rung liegt in der Tat­sa­che, dass Sie als Eigen­tü­mer der Immo­bi­lie oder eines Grund­stücks völ­lig frei in Ihrer Ent­schei­dung sind, was die Annah­me des Höchst­ge­bo­tes anbelangt.

Bei einem pri­va­ten und frei­wil­li­gen Bie­ter­ver­fah­ren han­delt es sich nicht um eine Auk­ti­on oder Zwangs­ver­stei­ge­rung. Sei­tens des Eigen­tü­mers wird hier vor­ab ent­we­der ein Min­dest­preis oder der ermit­tel­te durch­schnitt­li­che Markt­preis vorgegeben.

Der wesent­li­che Unter­schied zu Auk­tio­nen und Zwangs­ver­stei­ge­rung liegt in der Tat­sa­che, dass Sie als Eigen­tü­mer der Immo­bi­lie oder eines Grund­stücks völ­lig frei in Ihrer Ent­schei­dung sind, was die Annah­me des Höchst­ge­bo­tes anbelangt.

Wel­che Aspek­te spre­chen für einen Ver­kauf über ein frei­wil­li­ges Bieterverfahren?

Alle Biet­in­ter­es­sen­ten befin­den sich in einer Wett­be­werbs­si­tua­ti­on, wel­che einer Auk­ti­on oder Zwangs­ver­stei­ge­rung ähnelt.

Die Tat­sa­che, dass die Höhe der Gebo­te über den Vor­stel­lun­gen des Ver­käu­fers lie­gen könn­ten, ist hier durch­aus gegeben.

Das Bie­ter­ver­fah­ren läuft wäh­rend einen vor­her fest­ge­leg­ten Zeit­raum ab und bie­tet für Ver­käu­fer, als auch für Biet­in­ter­es­sen­ten abso­lu­te Pla­nungs­si­cher­heit, was Prü­fung der Immo­bi­lie und Finan­zier­bar­keit anbelangt.

Das frei­wil­li­ge Bie­ter­ver­fah­ren ist als zusätz­li­che Ver­mark­tungs­un­ter­stüt­zung zu sehen.

Es eig­net sich unter ande­rem für Immo­bi­li­en, bei der eine her­kömm­li­che Ver­mark­tung nicht von Erfolg gekrönt war.

Auch für reno­vie­rungs­be­dürf­ti­ge oder hoch­prei­si­ge Immo­bi­li­en mit einem exklu­si­ven Bie­ter­kreis kann die­se Art
der Ver­mark­tung von Inter­es­se sein.

Sehr ger­ne ste­he ich Ihnen hier für Fra­gen zur Verfügung. 

Sie möch­ten zusätz­lich die Daten Ihres Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses, Immo­bi­li­en­port­fo­li­os oder Gewer­be­ob­jek­tes in einem vir­tu­el­len Daten­raum hinterlegen? 

Die zen­tra­le Ver­wal­tung und Archi­vie­rung ver­trau­li­cher Objekt­un­ter­la­gen ermög­licht den Kauf­in­ter­es­sen­ten einen unab­hän­gi­gen Zugang aller Unterlagen. 

Ger­ne unter­stüt­zen­den wir Sie mit einem vir­tu­el­len Daten­raum bei Ihrem Immo­bi­li­en Due Diligence.

Ob Bau­trä­ger, Immo­bi­li­en-Inves­to­ren oder Immo­bi­li­en-Fonds, mit Unter­stüt­zung eines zer­ti­fi­zier­ten Dienst­leis­ter kön­nen wir Ihnen hier einen zusätz­li­chen Daten­raum anbieten.

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Der wesent­li­che Unter­schied für Ver­käu­fer und Kauf­in­ter­es­sent im Ver­gleich zur Auk­ti­on liegt in der Tat­sa­che, dass bis zum Abschluss des nota­ri­el­len Kauf­ver­trags bei­de Par­tei­en kei­ne recht­lich bin­den­de Bezie­hung eingehen.

Der Käu­fer ist nicht an sein Gebot gebunden.

Umge­kehrt geht der Ver­käu­fer kei­ne Ver­pflich­tung ein, an den Meist­bie­ten­den zu ver­äu­ßern, geschwei­ge über­haupt zu ver­kau­fen, soll­ten die Rah­men­be­din­gun­gen sei­ner­seits nicht erfüllt werden.

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Soll­te es den­noch vor­kom­men, dass das Bie­ter­ver­fah­ren nicht zum Abschluss eines nota­ri­el­len Kauf­ver­tra­ges führt, kann die wei­te­re Ver­mark­tung ohne wei­te­ren Auf­wand in Form eines nor­ma­len Ver­kaufs durch­ge­führt werden.

Online - Bie­ter­ver­fah­ren von der Vor­be­rei­tung bis zum Notartermin

  1. Bei Pri­vat­im­mo­bi­li­en oder Grund­stü­cken Ein­wer­tung der Immo­bi­lie und des Grund­stücks inkl. Erstel­lung einer Wohnmarktanalyse.
  2. Erstel­lung einer 360° - Besich­ti­gung für ETW, Häu­ser, Gewer­be­im­mo­bi­li­en etc. mit Online - Exposé.
  3. Bei Groß­ob­jek­ten kön­nen die jewei­li­gen Unter­la­gen auf Wunsch in einem dafür vor­ge­se­he­nen Daten­raum hin­ter­legt wer­den. Mehr­stu­fi­ges zer­ti­fi­zier­tes Sicher­heits­sys­tem eines namen­haf­ten Anbie­ters sichert Ihnen ein Höchst­maß an Sicherheit.
  4. Inser­ti­on im Immo­bi­li­en­por­tal und / oder Fachzeitschriften.
  5. Ein­zel - oder Open­House - Besichtigungen.
  6. Sie kön­nen beim Online-Bie­ter­ver­fah­ren selbst ent­schei­den, ob Sie die­sen nur für
    einen bestimm­ten Käu­fer­kreis, oder die brei­te Öffent­lich­keit zugäng­lich machen möchten. 
  7. Gebots­ab­ga­be ein­zel­ner Bie­ter ist in Echt­zeit sichtbar.

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Was kön­nen wir für Sie tun?

Für alle Fra­gen rund um unse­re Dienst­leis­tun­gen ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Verfügung.

Rufen Sie ein­fach an oder fül­len Sie das fol­gen­de For­mu­lar aus. Selbst­ver­ständ­lich wer­den alle Ihre Daten von uns ver­trau­lich behandelt.

Es gel­ten unse­re aktu­el­len Datenschutzbestimmungen.

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