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Bieterverfahren für eine erfolgreiche Vermarktung ?

                 Beim Bieterverfahren trägt der Verkäufer das Risiko, dass der oder Kaufinteressenten sein

                 oder (ihre) Angebote zurücknehmen und ein Immobilienverkauf daher nicht ungesetzt
                 werden kann. Da das Bieterverfahren noch sehr unbekannt ist gibt es Kaufinteressenten, die
                                            dieses Vorgehen der Vermarktung und damit das Bieterverfah-
                                            ren selbst wegen der Wettbewerbssituation ablehnen und daher
                                            als Käufer nicht zur Verfügung stehen. Je nach Immobilienan-
                                            gebot kann nicht vorhergesagt werden, ob zum jeweiligen Be-

                                            sichtigungstermin ausreichend Interessenten erscheinen, die
                                            ernsthafte Kaufabsichten haben und somit auch beim späteren
                                            Online - Bieterverfahren ansprechende Kaufangebote abgeben
                                            werden. So kann der Besichtigungstermin vermeintliche Intere-
                                            ssenten ansprechen, welche zwar mitbieten, aber später keine
                                            ernsthaften Kaufabsichten haben.


                 Wichtig: Das Risiko, dass ein Immobilienverkauf nicht zustande kommt, gibt es auch beim
                 üblichen Verkaufsverfahren. Eine Baufinanzierung kann platzen, es können zum Beispiel

                 noch Mängel am Objekt entdeckt werden und der Kaufinteressent springt ab etc. Somit gibt in
                 jedem Fall nur die notarielle Beurkundung Sicherheit.


                 Eigene Preisvorstellung !
                Die persönlichen Preisvorstellungen zwischen Verkäufer und Käufer liegen sehr häufig
                extrem weit auseinander. Durch die Abgabe zeitgleicher Kaufpreisangebote steigt die
                Wahrscheinlichkeit eines marktgerechten Kaufpreis. Ein nervenaufreibendes Handeln wird
                durch das Online - Bieterverfahren mit Kaufinteressenten vermieden.

                Die Möglichkeit, eines niedrigen Kaufpreises wird ausgeschlossen. Käufer haben die
                Möglichkeit, eigene Gebote nachzubessern

                Bauträger - Verkauf von Restanten /
                   Vermarktung von Wohnportfolien
               Gerade beim Abverkauf ganzer Bauprojekte kommt es regelmäßig vor,
               dass die letzten Einheiten bei Fertigstellung nicht verkauft sind. Hier
               bietet es sich an, die Vermarktung neu zu konzeptionieren und für Eigen-

               nutzer attraktiv zu machen und neu zu starten. Auch bei Wohnportfolien
               können sowohl private Kapitalanger oder bestimmte Investoren bei
               einem größeren Portfolio durch das beschränkte Bieterverfahren zum
               Kauf animiert werden.
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