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Liegenschaftszinssatz

                  Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert eines
                  Grundstücks im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Ein hoher
                  Liegenschaftszinssatz steht für ein entsprechend hohes Investitionsrisiko. Bei einem
                  niedrigen Liegenschaftszinssatz kann von einem niedrigeren Investitionsrisiko
                  ausgegangen werden.


                  Bodenwertverzinsung
                  Das Ertragswertverfahren beruht darauf, dass der Reinertrag in einen Anteil für den
                  ewig vorhandenen Boden und einen Anteil für die nur zeitlich befristet vorhandenen
                  baulichen Anlagen aufgespalten wird.

                  Der Bodenanteil am Reinertrag wird als die Verzinsung des in den Boden investierten
                  Kapitals angesehen. Man den bezeichnet den Bodenanteil am Reinertrag daher auch
                  als Bodenwertverzinsungsbetrag. Der Bodenwertverzinsungsbetrag ergibt aus der
                  Multiplikation von Bodenwert und Liegenschaftszinssatz.
                  Barwertfaktor zur Kapitalisierung

                  Der Barwertfaktor zur Kapitalisierung stellt im Ertragswertverfahren die Verbindung
                  zwischen dem Gebäudereinertrag und dem Ertragswert der baulichen Anlagen her. Er
                  ist abhängig von der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszinssatz. Mit dem
                  Barwertfaktor zur Kapitalisierung wird somit der auf den Wertermittlungsstichtag
                  bezogene Wert des zukünftigen jährlichen Reinertrags ermittelt.

                  Vergleichsfaktoren

                  Zur Plausibilisierung des Ertragswerts von bebauten Grundstücken können
                  Vergleichsfaktoren herangezogen werden.

                  Vergleichsfaktoren werden in der ImmoWertV wie folgt definiert: Vergleichsfaktoren
                  sollen der Ermittlung von Vergleichswerten für bebaute Grundstücke dienen. Sie sind
                  auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf eine sonst
                  geeignete Bezugseinheit, insbesondere auf eine Flächen- oder Raumeinheit der
                  baulichen Anlage (Gebäudefaktor), zu beziehen.
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