Page 21 - Kurzbewertung & Wohnmarktanalyse_REFERNZ
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Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

               Die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale sind zwingend am Ende der
               Wertermittlungsverfahren zu berücksichtigen.
               In der ImmoWertV heißt es zu den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen
               wie folgt: Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie beispielsweise eine
               wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Baumängel
               oder Bauschäden sowie von den marktüblich erzielbaren Erträgen erheblich abweichende
               Erträge können, soweit dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht, durch
               marktgerechte Zu- oder Abschläge oder in anderer geeigneter Weise berücksichtigt
               werden.

               Wohn- und / oder Nutzfläche


               Die Vorgehensweise bei der Berechnung der Wohnfläche ist gesetzlich nicht einheitlich
               geregelt. Es gibt lediglich einige Vorschriften und Normen, an die man sich halten kann,
               aber nicht muss:

               •    DIN 277 - Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau
                    (Ausgabe Juni 1987)
               •    DIN 283 - Wohnung; Teil 2: Berechnung der Wohnflächen und Nutzflächen
                    (Ausgabe Februar 1962)
               •    Wohnflächenverordnung

               Es handelt sich – so auch bei der gewerblichen Nutzfläche – im Wesentlichen um die
               Innenmaße der aufgehenden Bauteile der (wohnlich) nutzbaren Räume. Für
               Dachschrägen, Terrassen und Balkone existieren in den Vorschriften diverse Ansätze.
               Diese sind auf örtliche Marktüblichkeit zu prüfen und entsprechend anzusetzen.


               Rohertrag

               Der Rohertrag ergibt sich nach den Vorschriften der ImmoWertV aus den bei
               ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren
               Erträgen (Mieten/Pachten).



               Bewirtschaftungskosten

               Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige
               Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Aufwendungen, die nicht durch Umlagen oder
               sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Die im Ertragswertverfahren anzusetzenden
               Bewirtschaftungskosten setzen sich aus Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten,
               Betriebskosten und Mietausfallwagnis zusammen.
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