Page 18 - Kurzbewertung & Wohnmarktanalyse_REFERNZ
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Abschließende Hinweise
Der Verkehrswert-Bericht ist nur für den Auftraggeber bzw. Kunden im Rahmen des
vereinbarten Zwecks bestimmt. In dem Bericht wird auf die eingehende Begründung aller
Wertansätze verzichtet. Es handelt sich daher nicht um ein Wertgutachten im Sinne der
einschlägigen Rechtsvorschriften. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der
Verkehrswertermittlung und damit auch des vorliegenden Berichts finden sich in den
folgenden Rechtsnormen:
• Baugesetzbuch (BauGB)
• Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
• Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
• Sachwert-Richtlinie (SW-RL)
• Ertragswert-Richtlinie (EW-RL)
• Vergleichswert-Richtlinie (VW-RL)
• Baunutzungsverordnung (BauNVO)
• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)
Begriffserläuterungen
Bodenrichtwert
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte für bestimmte Zonen innerhalb eines
Stadtgebiets, die im Wesentlichen gleiche Lage- und Nutzbarkeitsmerkmale aufweisen.
Innerhalb einer solchen Zone wird der Bodenrichtwert für ein fiktives Grundstück
bestimmt. Die wertrelevanten Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, wie zum
Beispiel Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Größe und
Zuschnitt, sollen für diese Zone charakteristisch sein.
Bodenwert
Wenn man vom Bodenwert spricht, dann meint man den Wert des Grundstücks ohne
Gebäude und "Sonstiges". Die wesentlichen Merkmale eines solchen unbebauten und
unbelasteten Grundstücks sind seine Lage und seine Nutzbarkeit.
Mit diesen Grundstücksmerkmalen kann man den Bodenwert wie folgt definieren: Der
Bodenwert ist der Wert des Grundstücks nur unter Berücksichtigung der Lage und der
Nutzbarkeit. Gebäude und sonstige wertrelevante Umstände, wie zum Beispiel Rechte
und Belastungen des öffentlichen und des privaten Rechts, besonders wertvoller
Aufwuchs und Altlasten werden im Bodenwert nicht berücksichtigt.