Page 18 - Kurzbewertung & Wohnmarktanalyse_REFERNZ
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Abschließende Hinweise


               Der Verkehrswert-Bericht ist nur für den Auftraggeber bzw. Kunden im Rahmen des
               vereinbarten Zwecks bestimmt. In dem Bericht wird auf die eingehende Begründung aller
               Wertansätze verzichtet. Es handelt sich daher nicht um ein Wertgutachten im Sinne der
               einschlägigen Rechtsvorschriften. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der
               Verkehrswertermittlung und damit auch des vorliegenden Berichts finden sich in den
               folgenden Rechtsnormen:



               •    Baugesetzbuch (BauGB)
               •    Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
               •    Wertermittlungsrichtlinien (WertR)

               •    Sachwert-Richtlinie (SW-RL)

               •    Ertragswert-Richtlinie (EW-RL)
               •    Vergleichswert-Richtlinie (VW-RL)
               •    Baunutzungsverordnung (BauNVO)

               •    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
               •    Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)



               Begriffserläuterungen

               Bodenrichtwert

               Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte für bestimmte Zonen innerhalb eines
               Stadtgebiets, die im Wesentlichen gleiche Lage- und Nutzbarkeitsmerkmale aufweisen.
               Innerhalb einer solchen Zone wird der Bodenrichtwert für ein fiktives Grundstück
               bestimmt. Die wertrelevanten Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, wie zum
               Beispiel Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Größe und
               Zuschnitt, sollen für diese Zone charakteristisch sein.

               Bodenwert
               Wenn man vom Bodenwert spricht, dann meint man den Wert des Grundstücks ohne
               Gebäude und "Sonstiges". Die wesentlichen Merkmale eines solchen unbebauten und
               unbelasteten Grundstücks sind seine Lage und seine Nutzbarkeit.
               Mit diesen Grundstücksmerkmalen kann man den Bodenwert wie folgt definieren: Der
               Bodenwert ist der Wert des Grundstücks nur unter Berücksichtigung der Lage und der
               Nutzbarkeit. Gebäude und sonstige wertrelevante Umstände, wie zum Beispiel Rechte
               und Belastungen des öffentlichen und des privaten Rechts, besonders wertvoller
               Aufwuchs und Altlasten werden im Bodenwert nicht berücksichtigt.
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