Page 20 - Kurzbewertung & Wohnmarktanalyse_REFERNZ
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Brutto-Grundfläche

               Die Brutto-Grundfläche nach der DIN 277 (Ausgabe 1987) ist die Summe der Grundflächen
               aller Grundrissebenen eines Bauwerks. Nicht dazu gehören die Grundflächen von nicht
               nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlräumen, z.B. in belüfteten
               Dächern oder über abgehängten Decken. Maßgebend für die Berechnung der Brutto-
               Grundfläche sind die äußeren Maße der Bauteile (in Fußbodenhöhe) einschließlich
               Verkleidung, z.B. Putz. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den
               Außenflächen bleiben dabei unberücksichtigt.

               Alterswertminderung

               Die Wertminderung wegen Alters ist eine Größe des Sachwertverfahrens, welche die
               Auswirkungen der normalen Abnutzung und der Alterung der Bauteile und Baustoffe eines
               Gebäudes berücksichtigen soll. Sie bestimmt sich laut § 22 ImmoWertV nach dem
               Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen. In der
               ImmoWertV wird für den Regelfall eine lineare Wertminderung vorgeschrieben.
               Bauliche Außenanlagen und sonstige Anlagen


               Außenanlagen im Sinne der ImmoWertV sind in der Regel lediglich die baulichen
               Außenanlagen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Einfriedungen, Aufschüttungen,
               Mauern, befestigte Wege, Abwasserkanäle bzw. -rohre und Leitungen handeln.
               Nichtbauliche Außenanlagen sind in der Regel im Bodenwert enthalten. Zu den sonstigen
               Anlagen zählen insbesondere Gartenanlagen.

               Sachwertfaktor

               Der Sachwert ist eine Größe, die überwiegend aus Kostenüberlegungen heraus entsteht.
               Aus diesem Grund muss nach einer Sachwertermittlung immer noch die Marktsituation
               berücksichtigt werden, denn Kostenüberlegungen führen in den meisten Fällen nicht zum
               Verkehrswert, also zu dem Preis, der auf dem Grundstücksmarkt am wahrscheinlichsten zu
               erzielen wäre. Um eine derartige Marktanpassung durchführen zu können, bedarf es eines
               Sachwertfaktors, der das örtliche Marktgeschehen abbildet und eine Relation zu den
               Kostenüberlegungen darstellt. Der Sachwertfaktor wird vom zuständigen
               Gutachterausschuss ermittelt.
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